Ich arbeite im Rahmen der Psychotherapie mit einem Behandlungsvetrag.

Das Honorar für eine ca. 50 minütige Einzelsitzung beträgt 90 €. Abweichungen sind möglich und werden im Behandlungsvertrag fixiert.

Das Honorar für Paar- und Familiensitzungen und auch für Gruppensitzungen kann variieren. Es wird im Behandlungsvertrag festgelegt.

 

Die Bezahlung erfolg i.d.R. am Ende einer jeden Sitzung in bar. Bei einmaligen Gruppensitzungen z.B. für Raucherentwöhnung fordere ich z.T. eine Vorab-Überweisung.

 

Erstattung durch Krankenkasse

Bitte klären Sie, sofern Sie es wünschen, vor der Aufnahme einer Behandlung die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Sofern Sie privat versichert sind und Ihre Versicherung Behandlungen durch Heilpraktiker einschliesst, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse i.d.R. gegeben.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zahlen standardmässig keine Behandlungen durch Heilpraktiker. Auf einen Antrag hin ist es mit einer Einzelfallentscheidung möglich, dass Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme zusagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie vergeblich versucht haben einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Bei der Erstellung des Antrags helfe ich Ihnen gerne.

 

Heilbehandlungen gemäß §1 Abs. 2 HeilprG sind gemäß $4 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.